150 Jahre Paragraph 218 StGB

Abschaffung des Paragraphen 218 StGB!

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Am 15. Mai 1871 wurde der Schwangerschaftsabbruch ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
Also vor 150 Jahren. Ein trauriger und beschämender Jahrestag des § 218 StGB!
Seit 150 Jahren werden in Deutschland Frauen zu Verbrecherinnen gestempelt,
wenn sie eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen.
Wir werden als unmündige dumme Geschöpfe behandelt,
die eine Zwangsberatung über uns ergehen lassen müssen,
bevor uns „gnädig“ zugestanden wird,
über unseren eigenen Körperbestimmen zu dürfen.

Seit 150 Jahren werden wir

  • kriminalisiert
  • dämonisiert
  • terrorisiert
150 Jahre § 128 StGB – Eine Schande für Deutschland!

Weg mit § 218 StGB denn wir Frauen haben Menschenrechte!

150 Jahre Paragraph 218 StGB
150 Jahre Paragraph 218 StGB

Die Frau und nur die Frau allein hat über ihren Körper zu bestimmen!

Wir allein bestimmen darüber, wie wir uns kleiden.

Wir allein bestimmen darüber, ob und falls ja, mit wem wir Sex haben wollen und wann dies geschieht und wie.
Wir allein bestimmen darüber, bis wohin wir gehen wollen!

Wir allein bestimmen darüber, ob wir schwanger werden wollen.
Wir allein bestimmen darüber, ob wir eine ungewollte Schwangerschaft weiterführen.

Wir allein bestimmen darüber,
ob uns bei einer Schwangerhaft
das damit verbundene Risiko
für unsere Gesundheit und unser Leben
es wert ist, dass wir es eingehen
und die Schwangerschaft fortführen
oder ob wir die Schwangerschaft abbrechen!

Nur wir allein. Wir Frauen!

Ja, Männer dürfen und sollen sich einbringen,
eigene Emotionen und Gedanken mitteilen,
wenn sie können und wollen gerne auch für die Frau da sein,
dann, wenn auch sie es möchte
und ihr Möglichkeiten aufzeigen.

Aber nur die Frau – die Frau allein – bestimmt
über ihren eigenen Körper!

Die Kontrolle über den Körper der Frau steht einzig und allein der Frau zu.
Einzig die Frau hat das Recht dazu, über ihren Körper zu bestimmen!

Kein Mann kann ihr dieses Recht streitig machen.
Keine andere Frau kann ihr dieses Recht streitig machen.
Keine Person dritten Geschlechts kann ihr dieses Recht streitig machen.
Niemand kann ihr dieses Recht streitig machen!
Keine religiöse Organisation kann ihr dieses Recht streitig machen.
Kein Staat kann ihr dieses Recht streitig machen.
Kein Gesetz kann ihr dieses Recht streitig machen.
Nichts und Niemand kann ihr dieses Recht streitig machen!

Weg mit § 218 StGB – denn wir Frauen haben Menschenrechte!
Sie sind unveräußerlich!
Sie gelten ohne Einschränkung, in jedem Land.
Auch in Deutschland.

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Vielen Dank im Voraus! Ich freue mich darüber!

– Carmen Splitt aka #CSKreuzspinnerin


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